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Österreich

Bitcoin-Steuer in Österreich (2026)

Pauschalsatz für KryptoRecherche läuftZuletzt geprüft am 6. September 2026

Der vollständige Ratgeber für dieses Land wird noch recherchiert

Was auf dieser Seite steht, wurde anhand der unten aufgeführten Quellen überprüft. Die Seite erfasst die Steuerbehörde, die geltende Regel, die Art der Regelung, Befreiungen, die Erklärungspflicht, die Behandlung von Verlusten und die Behandlung von Mining-Einkünften. Noch zu ergänzen, sobald die Recherche dieser Website geprüft ist: Steuersätze.

Steuern zahlen Sie in Österreich, wenn Sie Bitcoin für Euro verkaufen: Seit dem 1. März 2022 behandelt die ökosoziale Steuerreform Einkünfte aus Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27b EStG, besteuert mit dem Sondersatz von 27,5 Prozent, unabhängig davon, wie lange Sie die Coins gehalten haben, und ohne dass Ihr übriges Einkommen in eine höhere Stufe rutscht. Zu den realisierten Gewinnen zählen der Verkauf gegen Euro, der Tausch in eine gesetzlich anerkannte Fremdwährung wie US-Dollar und die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist keine Veräußerung und wird nicht besteuert; die Anschaffungskosten gehen auf die Coins über, die Sie erhalten. Der Gewinn ist der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten, und Anschaffungsnebenkosten wie Beratungskosten oder Transaktionsgebühren mindern ihn. Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen, behalten inländische Dienstleister die Kapitalertragsteuer (KESt) ein, die die Steuer abgilt, sodass Sie diese Einkünfte nicht in Ihrer Erklärung angeben.

Wichtige Fakten

Regelung
Pauschalsatz für Krypto
Steuerbehörde
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Rechtsrahmen
§ 27b EStG (Ökosoziale Steuerreform), mit der KryptowährungsVO (2022)
Verluste
Gewinne und Verluste aus Einkünften aus Kryptowährungen können nach den allgemeinen Regeln mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, etwa Dividenden oder Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien.
Erklärungspflicht
Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen, müssen inländische Schuldner und Dienstleister die Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten und an das Finanzamt abführen; dieser Einbehalt gilt die Einkommensteuer ab (Endbesteuerung), und Sie nehmen die Einkünfte nicht mehr in Ihre Steuererklärung auf. Einkünfte aus Kryptowährungen, die vor dem Inkrafttreten der Einbehaltungspflicht anfielen, müssen über die Einkommensteuererklärung erklärt und versteuert werden. Für Einkünfte ab dem Kalenderjahr 2025 muss ein KESt-Abzugsverpflichteter auf Ihr Verlangen einen Steuerbericht für die Veranlagung erstellen.

Was nicht besteuert wird

  • Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung ist keine Veräußerung und wird nicht besteuert; die Anschaffungskosten der hingegebenen Coins gehen auf die erhaltenen Coins über, und die Kosten des Tauschs bleiben steuerlich außer Betracht.
  • Der Tausch von gesetzlichem Zahlungsmittel wie Euro in Bitcoin und zurück ist nach dem Urteil Hedqvist des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-264/14) von der Mehrwertsteuer befreit, und das Bitcoin-Mining unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Mining-Einkünfte

Coins, die durch Mining erworben werden, sind laufende Einkünfte aus Kryptowährungen nach § 27b Abs 2 Z 2 EStG, werden bei Erhalt mit ihrem damaligen Wert besteuert, und dieser Wert wird zu den Anschaffungskosten der erhaltenen Coins. Ein gewerblicher Miner wird mit dem progressiven Einkommensteuersatz statt mit dem Sondersatz besteuert.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Tausch von Bitcoin in eine andere Kryptowährung in Österreich steuerpflichtig?

Nein. Das BMF sagt, dass der Tausch einer Kryptowährung in eine andere keine Veräußerung ist und nicht besteuert wird. Die Anschaffungskosten der Coins, die Sie hingegeben haben, gehen auf die Coins über, die Sie erhalten haben, und Transaktionskosten des Tauschs bleiben außer Betracht.

Zahle ich in Österreich weniger Steuern, wenn ich Bitcoin länger als ein Jahr halte?

Nein. Seit dem 1. März 2022 sind realisierte Gewinne aus Kryptowährungen unabhängig von einer Haltefrist steuerpflichtig. Ausnahme sind Coins, die bis zum 28. Februar 2021 erworben wurden; das sind Altbestände, die nach den vor der Reform geltenden Regeln besteuert werden.

Ist die Bezahlung mit Bitcoin in Österreich ein steuerbarer Vorgang?

Ja. Der Tausch von Kryptowährungen gegen andere Vermögenswerte oder Dienstleistungen, zum Beispiel der Kauf einer Sache mit Bezahlung in Kryptowährung, gilt nach § 27b Abs 3 EStG als realisierter Gewinn. Der Marktwert der Coins im Zeitpunkt des Tauschs gilt als Verkaufspreis.

Kann ich Verluste mit Bitcoin in Österreich mit anderen Einkünften verrechnen?

Gewinne und Verluste aus Einkünften aus Kryptowährungen können nach den allgemeinen Regeln mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, etwa Dividenden oder Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien.

Muss ich Gewinne mit Bitcoin in meiner österreichischen Steuererklärung angeben?

Wenn ein inländischer Dienstleister auf Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen, KESt einbehalten hat, ist die Steuer abgegolten und Sie nehmen diese Einkünfte nicht in Ihre Erklärung auf. Einkünfte, die vor der Einbehaltungspflicht anfielen, müssen über Ihre Einkommensteuererklärung erklärt und versteuert werden.

Quellen

Die Behörde selbst: Bundesministerium für Finanzen (BMF). Die Regeln ändern sich mit jedem Haushaltsgesetz; prüfen Sie dort die Zahl, die für Sie wichtig ist, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

Der Kauf ist die andere Frage: Bitcoin kaufen in Österreich behandelt Börsen, Zahlungsmethoden und die Rechtslage für Ansässige.

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